1. Mit Ihrem Gutschein können Sie bei teilnehmenden Akzeptanzstellen bargeldlos und mit Bargeld bezahlen. Die Akzeptanzstellen sind unter www.werbekreis-holzminden.de aufgelistet.
2. Bei jedem Einkauf wird der gezahlte Geldbetrag von Ihrem Guthaben abgebucht. Sie können den Gutschein beliebig oft zur Bezahlung benutzen, solange ein entsprechendes Restguthaben erhalten ist. Sollte bei einem Einkauf ein Kaufpreis zu zahlen sein, der Ihr aktuelles Guthaben übersteigt, können Sie den darüberhinausgehenden Anteil mit einem anderen akzeptierten Zahlungsmittel (z. B. bar oder Girocard) begleichen.
3. Zur Bezahlung mit dem Gutschein in einer teilnehmenden Akzeptanzstelle ist es notwendig, dass Sie den Gutschein selbst bei der Bezahlung vorlegen. Beim Online-Einkauf können Sie den Gutschein nicht einsetzen.
4. Sie können den Gutschein nicht zur Bezahlung einsetzen, wenn er beispielsweise wegen einer Beschädigung oder aufgrund einer technischen Störung nicht ausgelesen werden kann.
5. Eine an der Kasse vorgenommene Belastungsbuchung kann nicht rückgängig gemacht werden, da der Gutschein nicht wieder aufladbar ist. Auch eine direkte Auszahlung des Guthabens bei den Akzeptanzstellen ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch bei Einsatz des Gutscheins die jeweilige Akzeptanzstelle Ihr alleiniger Vertragspartner bleibt.